Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fußballschule des 1.FC Magdeburg

 

Präambel 

Die Sicherheit und Gesundheit der teilnehmenden Kinder ist unser oberstes Gebot. Sämtliche Spielgeräte entsprechen den sicherheitstechnischen Ansprüchen – natürlich vorausgesetzt, sie werden entsprechend den dafür vorgesehenen Richtlinien benutzt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind an die folgenden Regeln hält und den Anweisungen unseres Personals Folge leistet. Nur so können wir das größtmögliche Spielvergnügen garantieren. 

 

 1. Bestimmung 

 

Die Fußballschule des 1. FC Magdeburg e.V. (im Folgenden FS genannt) ist kein leistungsbezogenes Sportangebot. Der Spaß jedes einzelnen Kindes steht im Vordergrund. 

 

2. Betreuungszeiten

 

Die Betreuung der Kinder beginnt um 09:00 Uhr und endet spätestens 30 Minuten nach Abschluss eines FS-Tages. Bis dahin sind alle Kinder vom Veranstaltungsgelände abzuholen. Die FS behält sich situationsbedingte Änderungen vor. 

 

3. Anmeldung 

 

Es existiert keine Teilnahme- bzw.  Ausstattungsgarantie. Anmeldungen haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich (d.h. per E-Mail) vom Leiter der FS bzw. einer anderen, von diesem, bevollmächtigten Person, in Form einer Anmeldebestätigung, bestätigt wurden. Anmeldungen können, seitens des Leiters der FS bzw. einer anderen, von diesem, bevollmächtigten Person, widerrufen bzw. storniert werden. Mit Anmeldung eines Teilnehmers wird die Gültigkeit der AGB anerkannt.

 

4. Gutschriften, Rabatte und Kooperationen 

 

  1.  Mitglieder des KidsClub des 1. FC Magdeburg und des 1. FC Magdeburg e.V. erhalten eine Ermäßigung von 5% der FS-Teilnahmegebühr.

  2. Voraussetzung ist der Hinweis auf die gültige KidsClub-Mitgliedschaft in der online Anmeldung (inkl. Angabe der Mitgliedsnummer) und die Vorlage des Mitgliedsausweises im Original am ersten FS-Camptag. 

  3. Für KidsClub Mitglieder stehen im Rahmen der Kooperation zehn geblockte Teilnehmerplätze pro FS-Woche zur Verfügung.  Die KidsClub Teilnehmerplätze werden, sofern noch verfügbar, bis maximal 4 Wochen vor Beginn der gewünschten FS-Woche geblockt und werden danach auch für nicht KidsClub Mitglieder zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich besteht keine Garantie auf Zuschlag auf einen dieser Teilnehmerplätze. 

  4. Es ist zu beachten, dass das teilnehmende Kind Mitglied beim 1. FC Magdeburg e.V., bzw. Im KidsClub ist. Die Mitgliedschaft von anderen Familienangehörigen ist nicht anrechenbar. 

  5. Eine Kombination von Rabatten ist ausgeschlossen.

 

 

  5. Bild- und Tonrechte 

 

  1. Bild- und Tonmaterial, welches während einer FS durch Teilnehmer, Eltern und/oder Begleitpersonen aufgezeichnet wurden ist, darf, ohne ausdrückliche Zustimmung des Leiters der FS, grundsätzlich nicht veröffentlich oder verbreitet werden.

  2. Die FS hat das Recht Bild- und/oder Tonmitschnitte zu veröffentlichen und z.B. zum Zwecke der Werbung oder Vorführung, zu nutzen. Dabei entstehen keine Leistungsansprüche seitens des Teilnehmers, der Eltern des Teilnehmers und/oder anderer Begleitpersonen.

 

6. Haftung des Betreibers

 

  1.    Die Benutzung der verschiedenen Elemente und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gerätschaften entsprechen höchsten Sicherheitsanforderungen, werden regelmäßig geprüft und gewartet, um die Beibehaltung dieses Standards fortlaufend sicher zu stellen. Für Schäden, die Kinder, Eltern oder anderweitigen Besuchern der FS dennoch, etwa aufgrund von eigener unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung der Gerätschaften und Räumlichkeiten resultieren, sind die gesetzlichen Vertreter der Teilnehmenden haftbar. 

  2. Die FS haftet bei Verletzungen durch schadhafte Anlagen nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für andere Schäden, insbesondere nicht für Verletzungen und der Teilnehmerausstattung, die durch falsche Benutzung der Anlagen entstehen und die sich Kinder untereinander zufügen und nicht für den Verlust bzw. Beschädigung von mitgebrachten und/oder im Rahmen der FS ausgehändigten Gegenständen. Die FS haftet nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten eines Besuchers entstehen. 

  3. Brillen, Zahnspangen oder Sonstiges sind nicht versichert.

 

7. Verhalten von Teilnehmenden und Begleitungen 

 

  1. Kinder haben ausschließlich in Begleitung eines Elternteils, eines Erziehungsberechtigten oder eines Aufsichtsberechtigten (das ist eine vom Erziehungsberechtigten ermächtigte, erwachsene Begleitperson) Zutritt zum FS-Veranstaltungsort. Während des Trainings besteht keine Anwesenheitspflicht für Eltern.

  2. Die Nutzung der Veranstaltungsortes erfolgt nur nach Aufforderung durch das FS-Personal Eltern und/oder anderen Begleitpersonen ist die Nutzung der Veranstaltungsfläche in jeglicher Form untersagt. 

  3. Die Eltern und Begleiter der Kinder sind angehalten, die in den Räumlichkeiten der FS geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden werden. 

  4. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen der FS gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen grundsätzliche Richtlinien können die betreffenden Personen von der Leitung und seitens des von dieser entsprechend bevollmächtigten Person der FS verwiesen werden. Dabei haben das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitung die FS zu verlassen. 

  5. Eltern/ gesetzl. Vertreter sind für das Handeln der Kinder verantwortlich.

  6. Das unterschiedliche Alter der Kinder erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Besonders die größeren Kinder haben sich deshalb so zu verhalten, dass die Kleineren durch sie keinen Schaden erleiden und ungestört spielen können. 

  7. Während des Aufenthaltes bei einer FS sind unzumutbare Störungen und Belästigungen anderer zu vermeiden. Darin eingeschlossen ist, für Eltern und/oder Begleitpersonen das Konsumieren von Nikotin und Alkohol (Drogen allgemein) auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. 

  8. Den Anweisungen des FS-Personals ist unbedingt Folge zu leisten. 

  9. Auf dem Gelände der FS ist insbesondere Folgendes untersagt:

    1. Hunde oder sonstige Tiere mitzubringen (ausgenommen Blindenhunde)

    2. Außer auf besonders ausgewiesenen Bereichen der FS-Ballspiele aller Art durchzuführen

    3. Feuer oder Kerzen anzuzünden, sowie Feuerwerkskörper oder ähnliche pyrotechnische Erzeugnisse abzubrennen

    4. In störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen

    5. Sich auf dem FS-Gelände in betrunkenem oder sonst Anstoß erregenden Zustand aufzuhalten

    6. Trainingsplätze ohne ausdrückliche Aufforderung durch das FS-Personal zu betreten

    7. Foto- oder Videomitschnitte, sowie Tonaufnahmen zu erstellen

 

8. Veranstaltungsabbruch

 

  1. Die FS behält sich vor, im Falle unzumutbarer Witterungsbedingungen, Krankheit des FS-Personals, Nutzungsbeschränkungen des FS-Geländes, die Veranstaltung zu unterbrechen, bzw. abzubrechen.

  2. Es entstehen dabei keine Ersatz- bzw. Rückforderungsansprüche seitens der Teilnehmer und/oder ihrer gesetzlichen Vertreter. 

 

 9. Ausschluss von Teilnehmenden

 

  1. Kinder können von der Benutzung des FS-Geländes für eine bestimmte Zeit oder ganz ausgeschlossen werden, wenn sie oder ihre Eltern den obigen Bestimmungen und der Zweckbestimmung der FS zuwiderhandeln bzw. vom FS-Personal getroffenen Anordnungen nicht Folge leisten. 

  2. Unbeschadet der Bestimmungen nach Abs. 1 können besonders unverträgliche Kinder für eine bestimmte Zeitdauer oder dauerhaft von der Teilnahme an der FS ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt auch für erwachsene Personen bei entsprechendem Verhalten. 

  3. Personen (auch Teilnehmende), die gegen den Wertekanon der Fußballschule verstoßen, d.h. sich körperlich oder verbal aggressiv verhalten oder rassistisch oder in einer anderen Art und Form menschenverachtend äußern, werden unverzüglich von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für Familienangehörige und/oder Begleitungen. Es entstehen dabei keine Ersatz- bzw. Rückforderungsansprüche für den Teilnehmer, bzw. deren gesetzl. Vertreter. 

 

 10. Schadensersatzansprüche

 

  1. Wer Materialien der FS oder seine Einrichtungen mutwillig oder fahrlässig beschädigt oder zerstört, ist der FS gegenüber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. 

  2. Für Schäden, welche durch Kinder im Rahmen der FS mutwillig angerichtet werden, haften deren gesetzl. Vertreter nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 

 

11. Schadenanzeigen / Meldepflicht

 

  1. Von den Teilnehmern der FS bzw. deren Begleitpersonen wird erwartet, dass alle von ihnen wahrgenommenen Zuwiderhandlungen Dritter bzw. festgestellter Mängel an den Spieleinrichtungen und Anlagen dem Personal unverzüglich gemeldet werden. 

 

 

 

 

Der Leiter der Fußballschule 

Magdeburg, im Januar 2025