Stadionverbote

Gemäß § 6 Absatz 1 der Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten räumt der 1. FC Magdeburg vor der Festsetzung eines Stadionverbotes die Gelegenheit zur Stellungnahme ein. Personen, bei denen begründete Informationen über Vorfälle vorliegen, die die Aussprache eines Stadionverbotes nach sich ziehen können, erhalten die Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Sachverhalt abzugeben.
Die Stellungnahme ist schriftlich oder mündlich möglich und hat bis spätestens 2 Wochen nach Aufforderung durch die 1. FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH zu erfolgen. Eine Weiterleitung der schriftlichen Stellungnahme an Dritte wird aus Datenschutzgründen grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Stellungnahme kann auch mündlich vor einem Anhörungsgremium erfolgen, hierfür ist innerhalb der gesetzten Frist ein Termin zur Anhörung zu vereinbaren. Zur Terminvereinbarung stehen die beistehenden Kontaktdaten oder die Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.

Kontaktdaten

Schriftliche Stellungnahmen an:

 

1. FC Magdeburg e.V.
Stadionverbotsbeauftragter Bernd Tiedge
Friedrich-Ebert-Straße 62
39114 Magdeburg

 

Mail: sv@fc-magdeburg.de

Tel: 0391 - 99 029 33