
Stadionverbote
Gemäß § 6 Absatz 1 der Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten räumt der 1. FC Magdeburg vor der Festsetzung eines Stadionverbotes die Gelegenheit zur Stellungnahme ein. Personen, bei denen begründete Informationen über Vorfälle vorliegen, die die Aussprache eines Stadionverbotes nach sich ziehen können, erhalten die Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Sachverhalt abzugeben.
Die Stellungnahme ist schriftlich oder mündlich möglich und hat bis spätestens 2 Wochen nach Aufforderung durch die 1. FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH zu erfolgen. Eine Weiterleitung der schriftlichen Stellungnahme an Dritte wird aus Datenschutzgründen grundsätzlich ausgeschlossen.
Schriftliche Stellungnahmen sind an:
1. FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH
Stadionverbotsbeauftragter Bernd Tiedge
Friedrich-Ebert-Straße 62
39114 Magdeburg
oder per Mail an:
zu senden.
Die Stellungnahme kann auch mündlich vor einem Anhörungsgremium erfolgen, hierfür ist innerhalb der gesetzten Frist ein Termin zur Anhörung zu vereinbaren. Zur Terminvereinbarung stehen die vorstehenden Kontaktdaten oder die Geschäftsstelle unter 0391 - 99 029 33 zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung.