Zuschauer-Teilausschluss und Geldstrafe

Zuschauer-Teilausschluss und Geldstrafe.

Der FCM ist nach den Vorfällen beim Dresden-Spiel zu zwei Zuschauer-Teilausschlüssen, wobei eine Partie davon auf Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden.

Urteil nach den Vorkommnissen gegen die SG Dynamo Dresden

Verein

Teilausschluss und 186.600 Euro Geldstrafe

Der 1. FC Magdeburg ist nach den Vorfällen beim Spiel gegen die SG Dynamo Dresden zu zwei Zuschauer-Teilausschlüssen, wobei eine Partie davon auf Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Darüber hinaus müssen die Blau-Weißen eine Gesamtgeldstrafe von 186.600 Euro zahlen. Am 24.01.2026 wurde Pyrotechnik durch Magdeburger Fans gezündet, wofür das Sportgericht eine Geldstrafe von 126.600 Euro verhängte. Auch kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Magdeburger Zuschauern und Polizeikräften, hierfür wurde der 1. FC Magdeburg mit zwei Spielen unter teilweisem Ausschluss der Zuschauer (Blöcke 3 bis 6) sanktioniert, wovon die Vollstreckung der Maßnahme für eine Begegnung unter Bewährung ausgesetzt wurde. Weiterhin muss der FCM für diese Vorfälle 60.000 Euro zahlen.

Die Maßnahme des teilweisen Ausschlusses der Zuschauer greift bereits am 26. Spieltag beim kommenden Meisterschaftsheimspiel am Freitag, den 13. März 2026, gegen den SV Darmstadt 98. In diesem Zusammenhang müssen die Blöcke 3 bis 6 der Nordtribüne geschlossen bleiben, bereits erworbene Dauer- und Tageskarten für diese Bereiche berechtigen somit nicht zum Zutritt. Zuschauer mit Tickets für die Blöcke 1, 2 und 7 der Avnet Arena sind hingegen nicht von der Maßnahme betroffen. Sämtliche Modalitäten zur Ticketrückerstattung sowie organisatorischen Abwicklung werden wir zeitnah über die gängigen Kanäle veröffentlichen.

Dem ursprünglichen Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses hatte der FCM nicht zugestimmt, wird gegen das am heutigen Tage eingegangene Urteil des Sportgerichtes – nach sorgfältiger Abwägung aller Chancen und Risiken – aber keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.